Maßnahmen der ASR A3.5 bei Hitze im Betrieb
Steigen die Temperaturen in Produktionshallen, Lagern oder Werkstätten auf über 30° C, müssen Unternehmen wirksame Hitzeschutzmaßnahmen ergreifen. Die Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.5 geben dafür einen klaren Rahmen vor – mit einer Reihenfolge, die technische Maßnahmen an erste Stelle setzt.
Wer diese Maßnahmen nicht oder zu spät umsetzt, riskiert die Gesundheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aber auch haftungsrechtliche Konsequenzen, Beanstandungen durch die Berufsgenossenschaft oder erhöhte Krankenstände gehören zu den realen Folgen unterlassener Maßnahmen. ecoBreezer® ist eine technische Maßnahme im Sinne des TOP-Prinzips: mobil, ohne Kältemittel und ohne bauliche Veränderungen.
Diese Seite erklärt, was die ASR A3.5 bei Hitze vorsieht, wie das Stufenmodell funktioniert und warum ecoBreezer®-Verdunstungskühler für viele Betriebe ein einfacher und wirtschaftlicher Weg ist, Arbeitsbereiche gezielt zu kühlen und Hitzeschutzmaßnahmen praktisch umzusetzen.
Hohe Temperaturen in Hallen: ein Problem, das jedes Jahr früher beginnt
Deutsche Sommer haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Hitzewellen, die früher die Ausnahme waren, sind heute ein regelmäßig wiederkehrendes Phänomen. Für nicht klimatisierte Industriehallen ist es zudem ein ernsthaftes Sicherheitsproblem.
Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Nicht klimatisierte Produktions- und Lagerhallen überschreiten bei deutschen Sommertemperaturen regelmäßig die 26° C-Grenze der ASR A3.5. Laut der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM-Information 215-540, 2021) erreichen solche Hallen im Sommer meist 30° bis 35° C Innentemperatur! Metalldächer aus Trapezblech heizen sich dabei bis zu 64° C Oberflächentemperatur auf.
In Betrieben mit zusätzlichen Wärmequellen wie CNC-Maschinen, Schweißanlagen, Motorenprüfstände, Backöfen, sind Temperaturen von über 30° C an einem normalen Sommerarbeitstag fast schon »normal«. Der DAK-Gesundheitsreport 2024 dokumentiert, dass sich die hitzebedingten Krankschreibungen in Deutschland zwischen 2008 und 2018 vervierfacht haben, von 20.000 auf knapp 80.000 Arbeitsunfähigkeitstage. Alles Tage, an denen Mitarbeitende ausfallen, sich Aufträge verzögern und Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin erklären müssen, warum die Gefährdungsbeurteilung keine Maßnahmen ausgewiesen hat.
Was das Gesetz verlangt – ArbStättV und ASR A3.5
Die rechtliche Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Anhang 3.5 verpflichtet Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu, eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur sicherzustellen. Konkrete Temperaturwerte nennt die Verordnung selbst nicht. Diese finden sich in den technischen Regeln für Arbeitsstätten, der ASR A3.5 (letzte Änderung: März 2022), herausgegeben vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und bekanntgemacht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die ASR A3.5 hat eine sogenannte Vermutungswirkung: Wer die Regeln einhält, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen. Wer davon abweicht, muss nachweisen, dass die gewählten Maßnahmen gleichwertig wirksam sind.
* Das TOP-Prinzip
Wenn Temperaturen in Arbeitsräumen über 30° C steigen, müssen Unternehmen wirksame Hitzeschutzmaßnahmen ergreifen. Die ASR A3.5 gibt dafür eine klare Rangfolge vor:
T – Technische Maßnahmen
Sie stehen an erster Stelle, da sie unabhängig vom Verhalten der Beschäftigten wirken. Dazu zählen zum Beispiel Lüftung, Verschattung, Ventilatoren, die Reduzierung innerer Wärmelasten und technische Einrichtungen zur gezielten Kühlung von Arbeitsbereichen.
O – Organisatorische Maßnahmen
Sie greifen erst danach. Dazu gehören etwa veränderte Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen, Rotationsmodelle oder die Verlagerung besonders belastender Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten.
P – Personenbezogene Maßnahmen
Sie sind die letzte Stufe. Gemeint sind Maßnahmen, die direkt bei den Beschäftigten ansetzen, zum Beispiel angepasste Kleidung, persönliche Schutzausrüstung, Unterweisung oder Wärmegewöhnung.
Das TOP-Prinzip ist damit eine verbindliche Rangfolge, die in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert werden sollte. Unternehmen müssen zeigen können, welche technischen Maßnahmen geprüft wurden – und warum bestimmte Lösungen im konkreten Fall geeignet, nicht ausreichend oder nicht realisierbar sind.
Geräte zur Verdunstungskühlung gehören in diesen technischen Maßnahmenbereich. Sie können dazu beitragen, die Temperatur in Arbeitsbereichen zu senken und Hitzebelastung gezielt zu reduzieren. ecoBreezer® setzt genau hier an: Als mobile Verdunstungskühlung für Hallen, Lager, Werkstätten und Produktionsbereiche – ohne Kältemittel, ohne feste Installation und ohne bauliche Veränderungen.
Die Arbeitsschutzfrage – Zwei typische Praxisbeispiele:
Szenario 1: Produktionsbetrieb mit Montagearbeitsplätzen
- Ausgangslage
Der mittelständische Produktionsbetrieb arbeitet in einer rund 1.200 m² großen Halle mit mehreren Montageplätzen. An heißen Sommertagen steigt die Raumtemperatur am frühen Nachmittag regelmäßig auf über 30° C. Besonders belastet sind Arbeitsplätze in der Nähe großer Fensterflächen und Maschinen, die zusätzlich Wärme abgeben. Die Gefährdungsbeurteilung benennt Hitze bereits als Belastungsfaktor, konkrete technische Maßnahmen wurden bisher jedoch nicht umgesetzt. - Problemanalyse
Pausenregelungen und die Bereitstellung von Getränken reichen allein nicht aus, um die Belastung an den Arbeitsplätzen spürbar zu reduzieren. Nach dem TOP-Prinzip müssen zunächst technische Maßnahmen geprüft werden – also Lösungen, die unabhängig vom Verhalten einzelner Beschäftigter wirken. - Lösung
Drei ecoBreezer® 300M werden an den besonders belasteten Montagebereichen positioniert. Die Geräte kühlen gezielt dort, wo Mitarbeitende über längere Zeit arbeiten und können je nach Tageszeit, Sonneneinstrahlung oder Produktionsablauf flexibel umgestellt werden. Die Maßnahme wird in der Gefährdungsbeurteilung als technische Hitzeschutzmaßnahme nach dem TOP-Prinzip dokumentiert und durch organisatorische Maßnahmen wie zusätzliche Pausen und Trinkwasserstellen ergänzt. - Ergebnis
Die Arbeitsbereiche werden spürbar entlastet. Der Betrieb kann zeigen, dass technische Möglichkeiten geprüft und praktisch umgesetzt wurden – ohne bauliche Veränderungen, ohne Kältemittel und ohne lange Installationsphase.
Szenario 2: Lagerhalle mit Kommissionierung und Torbetrieb
- Ausgangslage
In einer Lagerhalle mit Kommissionierplätzen und regelmäßig geöffneten Toren steigen die Temperaturen an Hitzetagen auf 31° bis 34° C. Eine klassische Klimaanlage ist in diesem Bereich wenig sinnvoll, weil durch den laufenden Torbetrieb ständig warme Außenluft einströmt. Bisher eingesetzte Ventilatoren bewegen zwar die Luft, senken aber nicht die Temperatur. - Problemanalyse
Die Beschäftigten arbeiten körperlich, bewegen Waren, kommissionieren Aufträge und halten sich über längere Zeit in aufgeheizten Zonen auf. Damit wird Hitze zu einem relevanten Faktor für Arbeitssicherheit, Konzentration und Belastung. - Lösung
Zwei ecoBreezer® 300M werden im Rampenbereich eingesetzt und auf die Arbeitsstationen der Kommissioniererinnen und Kommissionierer ausgerichtet. Die Geräte entlasten gezielt die Bereiche, in denen Beschäftigte trotz geöffneter Tore dauerhaft arbeiten. Vorhandene Ventilatoren können die Luftführung unterstützen und die gekühlte Luft besser im Arbeitsbereich verteilen. In der Gefährdungsbeurteilung wird die Kombination aus Verdunstungskühlung und Luftführung als technische Maßnahme im Sinne des TOP-Prinzips dokumentiert. - Ergebnis
Der Betrieb setzt eine technische Maßnahme ein, die zum offenen Hallen- und Rampenbetrieb passt. Die Lösung lässt sich in der Gefährdungsbeurteilung als Teil des Hitzeschutzkonzeptes dokumentieren und mit organisatorischen Maßnahmen wie Pausenregelungen, Trinkwasserstellen und Arbeitszeitplanung verbinden.
Hitzeschutz beginnt vor dem ersten Hitzetag
Warten ist beim Hitzeschutz selten die beste Strategie. Wenn Arbeitsbereiche bereits überhitzt sind, bleibt oft nur noch schnelle Reaktion. Besser ist es, rechtzeitig zu prüfen, welche technischen Maßnahmen für Ihre Halle sinnvoll sind und wie sie in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden können.
ecoBreezer® bietet dafür eine mobile Lösung: Ohne Kältemittel, ohne Umbauarbeiten und ohne feste Installation. Die Geräte sind schnell einsatzbereit und können gezielt dort aufgestellt werden, wo Mitarbeitende besonders belastet sind.
Für die Hochsaison sind – je nach Verfügbarkeit – sowohl Kauf- als auch Mietgeräte möglich.
FAQs
Die ASR A3.5 definiert drei Stufen. Über 26° C gelten Soll-Maßnahmen, bei besonders schutzbedürftigen Beschäftigten (Schwangere, Jugendliche, ältere Mitarbeitende) oder schwerer körperlicher Arbeit werden diese faktisch zur Pflicht. Ab 30° C sind Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung verpflichtend. Der Arbeitgeber muss das TOP-Prinzip anwenden und technische Lösungen vorrangig prüfen. Ab 35° C gilt der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen als nicht geeignet für normale Arbeit. Die Grenze bezieht sich auf die Raumtemperatur am Arbeitsplatz, nicht auf die Außentemperatur.
Die ArbStättV nennt keine Einzelmaßnahmen, das tut die ASR A3.5. Dort sind als Beispiele aufgeführt: Nachtauskühlung, Sonnenschutz, Reduzierung innerer Wärmelasten, Lüftungsmaßnahmen, Ventilatoren sowie gekühlte Aufenthaltsräume. Entscheidend ist das Prinzip: technische Maßnahmen haben Vorrang. Welche Maßnahmen konkret umzusetzen sind, muss die Gefährdungsbeurteilung festlegen. Dokumentiert und nachvollziehbar. Geräte zur Verdunstungskühlung wie ecoBreezer® fallen in die Kategorie technischer Lüftungs- und Kühlmaßnahmen.
Investitionen in Maßnahmen, die der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheit dienen, sind in der Regel als Betriebsausgaben abzugsfähig. Das gilt sowohl für Kauf als auch für Miete. Bei Geräten, die explizit zur Erfüllung der Anforderungen der ASR A3.5 angeschafft werden, ist die betriebliche Veranlassung klar gegeben. Im Einzelfall, insbesondere bei größeren Investitionen oder Leasingkonstruktionen, empfiehlt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin. Wir stellen auf Wunsch Dokumentation zur Verfügung, die die Einordnung als Arbeitssicherheitsmaßnahme unterstützt.
Ja. Alle unsere ecoBreezer®-Kühlgeräte entsprechen den geltenden europäischen Normen für elektrische Betriebsmittel, sind nach den rechtlichen EU-Bestimmungen CE-zertifiziert und sind wiederholt mit dem erento-Zertifikat für Exzellenz ausgezeichnet. Da kein Kältemittel eingesetzt wird, entfällt die Zertifizierungspflicht nach der EU-F-Gase-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/573). Unsere Verdunstungskühler sind in industriellen Umgebungen eingesetzt und erprobt. Referenzen aus Produktion, Lagerung und Handwerk können auf Anfrage bereitgestellt werden. Technische Datenblätter mit Leistungswerten (Luftdurchsatz, Temperaturabsenkung, Energieverbrauch) stellen wir für die Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.