Hitzeschutzpflicht 2026: Was Betriebe jetzt konkret tun müssen
Der Sommer kommt. So weit. So bekannt.
Was sich in diesem Jahr aber ändert, sind die Regeln, nach denen Arbeitgeber auf die kommende Hitzeperiode reagieren müssen:
Seit dem 1. Januar 2026 ist die Hitzschutzpflicht Pflicht.
Die neue Hitzeschutzverordnung macht Schluss mit der bisherigen Grauzone.
Bisher galten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) als Orientierung – Gerichte haben sich zwar daran orientiert, aber kein Unternehmen war zwingend daran gebunden.
Ab 2026 gilt: Wer bei »Hitzewarnstufe 2« keinen dokumentierten Hitzeschutzplan vorweisen kann, handelt gesetzeswidrig. Die Schwellenwerte sind dabei wie folgt:
- Ab 26° C im Arbeitsraum: Erste Maßnahmen einleiten – Querlüften, Jalousien, Trinkwasser.
- Ab 30° C: Technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen sind Pflicht.
- Ab 35° C: Der Arbeitsraum gilt ohne wirksame Gegenmaßnahmen als nicht mehr geeignet. Arbeit darf nicht fortgeführt werden.
Für Betriebe mit körperlich schwerer Arbeit – also Werkstätten, Produktionshallen, Metallbau – gelten diese Werte noch strenger. Die Belastung ist dort schon bei 28° C spürbar.
Was bedeutet das konkret für Hallen und Werkstätten?
In einem Büro lässt sich ein Ventilator aufstellen und das Fenster kippen – in einer 800 Quadratmeter großen Produktionshalle mit Maschinenabwärme sieht das anders aus.
Was zählt, ist eine dokumentierte Gefährdungsbeurteilung mit nachweisbaren Maßnahmen. Konkret müssen Betriebe hier:
- Einen schriftlichen Hitzeschutzplan erstellen – differenziert nach Tätigkeitsbereich und Temperatur.
- Technische Maßnahmen gegenüber organisatorischen bevorzugen. Das bedeutet: Kühlung vor Pausenregelung.
- Beschäftigte nachweislich informieren und schulen – auch das muss dokumentiert sein.
Kühlungseinrichtung oder Klimaanlage? Dies ist rechtlich nach wie vor nicht vorgeschrieben. Aber: Technische Maßnahmen haben laut ASR A3.5 Vorrang vor allem anderen. Wer keine hat, muss das begründen können.
Welche technischen Maßnahmen sind anerkannt?
Die Verordnung schreibt nicht vor, wie gekühlt werden muss. Sie schreibt vor, dass effektiv gekühlt wird. Das gibt Spielraum – aber auch Verantwortung.
Festinstallierte Klimaanlagen gelten als optimal – aber in vielen offenen Hallen, Festzelten oder temporären Arbeitsumgebungen sind sie weder praktikabel noch wirtschaftlich sinnvoll.
Mobile Verdunstungskühlung ist eine anerkannte technische Maßnahme im Sinne der ASR A3.5. Sie senkt die gefühlte Temperatur in großen, offenen Räumen effektiv, verbraucht bis zu 90 % weniger Strom als konventionelle Klimatechnik und ist ohne Installation flexibel einsetzbar.
Gerade für saisonale Spitzenbelastungen – wenn die Halle spätestens im Juli zur Sauna wird – ist das oft die einzig realistische Antwort auf kurzem Wege.
Wie mobile Verdunstungskühlung technisch funktioniert und für welche Anwendungsbereiche.

Warum jetzt handeln – und nicht erst im Mai?
Wer im Juni anfängt zu planen, plant definitiv zu spät.
2025 war für ecoBreezer® eine Rekordsaison – wir hatten im August keine einzige freie Einheit mehr. Wer jetzt – im Winter oder im zeitigen Frühjahr – schaut, welche technischen Lösungen für seinen Betrieb passen und sie in die Gefährdungsbeurteilung einbaut, hat im Sommer die Wahl. Wer wartet, hat sie meist nicht mehr.
Und noch etwas: Die behördlichen Kontrollen werden ab 2026 intensiver. Dokumentation ist also nicht mehr reiner Verwaltungsakt, sondern auch der Nachweis dafür, dass man seiner Pflicht nachgekommen ist.
Häufige Fragen zum Hitzeschutzgesetz 2026
Ab welcher Temperatur ist der Arbeitgeber zum Handeln verpflichtet?
Ab 26 °C Raumtemperatur sollte der Arbeitgeber erste Maßnahmen einleiten. Ab 30 °C sind Schutzmaßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Ab 35 °C gilt der Raum ohne wirksame Gegenmaßnahmen als für die Arbeit ungeeignet.
Muss der Arbeitgeber eine Klimaanlage installieren?
Nein. Eine Klimaanlage ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber der Arbeitgeber muss nachweislich wirksame technische oder organisatorische Maßnahmen ergreifen und diese dokumentieren. Mobile Kühllösungen sind anerkannte Alternativen.
Was ist ein Hitzeschutzplan und wer braucht ihn?
Ein Hitzeschutzplan ist ein betriebliches Dokument, das festlegt, welche Maßnahmen ab welchen Temperaturschwellen ergriffen werden. Er ist Teil der Gefährdungsbeurteilung und seit 2026 bei »Hitzewarnstufe 2« verbindlich – besonders für Betriebe mit körperlicher Arbeit im Freien oder in nicht klimatisierten Hallen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Hitzeschutzpflichten?
Wer die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung ignoriert, riskiert Bußgelder bis zu 30.000 Euro. Zusätzlich drohen Haftungsrisiken bei Gesundheitsschäden von Mitarbeitenden.
Ist mobile Verdunstungskühlung als Hitzeschutzmaßnahme anerkannt?
Ja. Mobile Verdunstungskühler gelten als technische Maßnahme im Sinne der ASR A3.5 und können als Teil der dokumentierten Schutzmaßnahmen in die Gefährdungsbeurteilung eingetragen werden.
Was jetzt?
Die neue Saison kommt. Die Anforderungen sind klar. Die Entscheidung, welche Lösung zum eigenen Betrieb passt, lässt sich gut vorbereiten – wenn man früh genug anfängt. Sprechen Sie uns an. Wir schauen gemeinsam, was für Ihre Halle, Ihre Situation und Ihre Zeitplanung Sinn ergibt – ohne Druck, ohne Pauschalversprechen.
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Und an alle da draußen, die ihre Arbeit lieben und einen Ort suchen, an dem sie wirklich einen Unterschied machen können: Wir glauben fest daran, dass ein unterstützendes, positives Arbeitsklima die Basis für außergewöhnliche Leistungen ist. Bei uns werden alle ermutigt, ihre Ideen einzubringen und gemeinsam mit dem Team zu wachsen. GS MIET und ecoBreezer® sind immer auf der Suche nach kreativen Köpfen, zupackenden Händen und engagierten Herzen!
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